Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unsere AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

§1 Gültigkeit der Bestimmungen
Christopher Fröb (im folgenden Fröb-IT genannt) führt Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen aus. Dies gilt auch für alle zukünftigen Leistungen, falls die AGB nicht nochmals explizit verändert vereinbart werden. Abweichende Bedingungen bedürfen der Schriftform und sind nur nach schriftlicher Anerkennung durch Fröb-IT gültig.

§2 Vertragsabschluß
Angebote sind stets freibleibend. Aufträge werden mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung per Brief oder per E-Mail zu den Bedingungen dieser AGB angenommen.

§3 Terminabsprachen
Frist- und Terminabsprachen sind grundsätzlich schriftlich oder per E-Mail festzuhalten bzw. zu bestätigen. Die Auftraggeber erkennen die Beweiskraft durchgehender E-Mail-Korrespondenz an.

§4 Verbindlichkeit eines Auftrags
Für einen online, per Bestellformular oder Anfrage per E-Mail vom Auftraggeber erteilten Dienstleistungsauftrag für eine individual entwickelte Website/Shop/Forum/Blog, wird dem Auftraggeber von Fröb-IT per E-Mail eine Bestätigung zugesandt. Diese Bestätigung hat der Auftraggeber auszudrucken, den Inhalt auf Richtigkeit zu überprüfen und dann handschriftlich unterschrieben und ggf. mit Firmenstempel versehen an Fröb-IT auf dem Postweg zuzusenden oder eingescannt per E-Mail zu schicken. Mit Zusendung der schriftlichen Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber wird die Bestellung für diesen verbindlich, d.h. für unsere Dienstleistungen ist der vereinbarte Preis nach Abnahme zu entrichten. Bei Auftragsvergabe für eine reine Online-Dienstleistung gelten die Vereinbarungen dieses Services.

§5 Auftragsablauf und Garantievereinbarung
Nach Erhalt der Auftragsbestätigung vom Auftraggeber nimmt Fröb-IT die Arbeit auf und erstellt innerhalb der vereinbarten Frist einen entsprechenden Musterentwurf. Webseiten werden dem Auftraggeber zur Prüfung und Abnahme zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber hat das Recht, nach Einsichtnahme des ersten Entwurfs Änderungen/Nachbesserungen zu verlangen oder kann (bei absolutem Nichtgefallen des Erstentwurfs) ein Zweitmuster fordern. Darüber hinausführende Änderungswünsche bewirken eine Abrechnung des entstehenden Zusatzaufwands auf Stundensatzbasis der aktuellen Preisliste.

§6 Pflichten und Haftung des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, das für Grafikdesign zur Verfügung gestellte Material auf eventuell bestehende Urheber- und Copyrightrechte zu überprüfen und eventuell notwendige Erlaubnisse zur Verwendung hierfür einzuholen. Etwaige Ansprüche wegen Urheberrechts- und Copyright-Verletzungen gehen voll zu Lasten des Auftraggebers. Davon ausgenommen sind Bilder und Skripte, die Fröb-IT beschafft hat. Die Verantwortung für eventuelle Textinhalte oder sonstige Veröffentlichungen trägt allein der Auftraggeber. Der Auftraggeber stellt Fröb-IT von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen Fräb-IT stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.

§7 Vergütung
Die Vergütung für die erbrachten Webdesignleistungen (Entwürfe, Reinzeichnungen, Programmierung etc.) sowie Gewährung der Nutzungsrechte erfolgt auf Grundlage des Angebots oder der online auf ausgeschriebenen Preise. Hiervon ausgenommen sind nur individuell getroffene Festpreisvereinbarungen.

§8 Fälligkeit der Vergütung, Abnahme
Die Vergütung ist nach Abnahme der erbrachten Leistung fällig oder, insofern im Angebot angegeben, komplett oder teilweise bereits vor der Leistungserbringung zu entrichten. Fröb-IT stellt nach erfolgter Abnahme durch den Auftraggeber eine entsprechende Rechnung aus, welche innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen ist. Insofern eine Teilzahlung geleistet wurde, wird nach erfolgter Abnahme eine 2. Teilrechnung zugesandt. Bitte leisten Sie alle Zahlungen nur an uns. Bei Zahlungseingängen ohne Angabe der Kundennummer gehen daraus resultierende verspätete Gutschriften oder Falschbuchungen zu Ihren Lasten.

§8a Die Abnahme hat innerhalb einer normalen Frist (in der Regel ist von maximal einer Arbeitswoche, d.h. 5 Arbeitstagen, auszugehen) zu erfolgen und darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Falls eine Abnahme – nach Mahnung durch Fröb-IT – auch nach maximal 10 Arbeitstagen nach Entwurfsübermittlung nicht durch den Auftraggeber erfolgt ist, gilt der Entwurf als abgenommen und wird in Rechnung gestellt.

§8b Eine Nichtabnahme unseres Zweitentwurfs, in Verbindung mit einem Auftragsrücktritt, entbindet den Auftraggeber nicht von seiner verbindlich erteilten Bestellung, d.h. Fröb-IT behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene / geleistete Arbeiten und das Recht auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung.

§8c Bei Zahlungsverzug können die Fröb-IT Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des Auftraggebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen.

§9 Zahlungsbedingungen
Die vereinbarte Vergütung ist entsprechend der jeweils gültigen Preisliste, abgegebener individueller Angebote oder getroffener, schriftlicher Sondervereinbarungen innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto ohne Abzüge fällig.

§10 Gewährleistung, Mängel
Fröb-IT verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln. Fröb-IT verpflichtet sich bei mangelhafter Leistung zur kostenlosen Nachbesserung nach eigener Wahl. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung (z.B. bei Unmöglichkeit) kann der Auftraggeber, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, keinen Schadensersatzanspruch geltend machen, sondern lediglich Herabsetzung des Kaufpreises oder im Fall der Unmöglichkeit Rückgängigmachung des Kaufvertrages verlangen. Wir weisen darauf hin, daß auf der Homepage eingesetzte Fremd-Programme (Gästebücher, Fomular-Mailer etc.) unentdeckte Sicherheitsrisiken beinhalten können. Fröb-IT haftet nicht für durch Mängel an Fremd-Programmen hervorgerufenen Schäden.

§11 Haftungsbeschränkungen
Ausgeschlossen sind alle weitergehenden Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auf Ersatz von Schäden, die nicht an der geleisteten Leistung selbst entstanden sind, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im übrigen haftet Fröb-IT bei Verletzung von Nebenpflichten oder unerlaubter Handlung nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

§12 Eigenwerbung
Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass Fröb-IT die für den Auftraggeber erstellten Grafiken, Webseiten etc. bei Bedarf als Referenz in seinen öffentlichen Galerien auf der Homepage ausstellen bzw. in sonstigen Werbemitteln als Nachweis seiner Arbeiten verwenden darf. Eine Veröffentlichung der URL der durch Fröb-IT bearbeiteten Webseite wird gestattet. Der Auftraggeber gestattet Fröb-IT an angebrachter Stelle einen Link auf die eigene Homepage anzubringen.

§13 Gerichtsstandort
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist wahlweise Offenbach am Main oder Friedrichsdorf Gerichtsstandort. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§14 Domainservice, Urheberrechte, Streitigkeiten mit Dritten

§14a Bei der Registrierung von Domains wird Fröb-IT zwischen der DENIC e.G. bzw. einer anderen Vergabestelle für Domains und dem Kunden lediglich als Vermittler tätig. Die Domains werden auf den Namen des Kunden registriert.

§14b Da Fröb-IT keinen mittel- oder unmittelbaren Einfluss auf die Vergabe und/oder Verfügbarkeit der gewünschten Domain hat, kann für die Zuteilung keinerlei Gewähr übernommen werden. Dies gilt ebenso für die Bestandsdauer der Domain. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass für die vom Kunden gewünschte Domain keine Gewähr dafür übernommen werden kann, dass diese frei von Rechten Dritter ist.

§14c Der Kunde hat vor Registrierung selbst eine eventuelle Kollision mit Namens- /Kennzeichen-, Markenrechten Dritter in eigener Verantwortung zu überprüfen. Fröb-IT übernimmt in diesem Zusammenhang keinerlei Mitverantwortung. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass nur eigene Recherchen des Kunden z.B. durch Abfrage der Register beim Deutschen Patent- und Markenamt und den IHK oder über einen gewerblichen Recherchedienst oft nicht ausreichen, um Kollisionsgefahren zu beseitigen. Wir empfehlen schon bei sich abzeichnender Verwechslungsgefahr mit einem älteren Zeichen einen im Markenrecht kundigen Rechts- oder Patentanwalt zu befragen. Diesbezügliche Kontaktadressen teilen wir auf Anfrage gerne mit.

§14d Der Kunde erklärt daher ausdrücklich bei der Beauftragung der Domainregistrierung durch Fröb-IT, dass die gewünschte Domain nicht die (Schutz-) Rechte etwaiger Dritter verletzt.

§14e Der Kunde stellt Fröb-IT ausdrücklich von eventuellen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus der für den Kunden registrierten Domain ergeben. Dies gilt insbesondere für Ansprüche aus dem Marken- und Wettbewerbsrecht.

§14f Sofern dem Kunden eine Adresse „unterhalb“ einer Domain von Fröb-IT angeboten wird (Sub-Domain und/oder Unterverzeichnis) gelten die vorgenannten Regelungen entsprechend.

§14g Der Kunde verpflichtet sich gegenüber Fröb-IT zudem, bei Rechtsstreitigkeiten gegen ihn aufgrund der von Fröb-IT registrierten und delegierten Domain, insbesondere dann, wenn ihm der Vorwurf gemacht wird, dass durch diese Nutzung die Rechte Dritter verletzt werden, Fröb-IT unverzüglich zu informieren. Fröb-IT ist in diesem Fall bereits vor Vertragsbeginn dazu ermächtigt, im Namen des Kunden auf die streitige Domain zu verzichten bzw. diese bis zur Klärung der Vorwürfe für Abrufe Dritter ganz oder teilweise zu sperren. Der Kunde kann Fröb-IT Sicherheit in Höhe der zu erwartenden Kosten (Anwalts- und Gerichtsgebühren, Schadenersatzansprüche) leisten; die Sicherheit beträgt mindestens 5.000 €. Fröb-IT wird nach pflichtgemäßem Ermessen im Einzelfall entscheiden, wie mit der Domain verfahren wird.

§15 Preise und Zahlung, Verzug

§15a Soweit Preise sich nicht aus dem jeweiligen Vertrag ausdrücklich ergeben, sind diese der jeweils gültigen Preisliste zu entnehmen.

§15b Wenn der Kunde einen mit ihm vertraglich pauschal vereinbarten Nutzungsumfang (z.B. Traffic) überschreitet, ist er zur Zahlung des entsprechenden angemessenen zusätzlichen Entgelts verpflichtet. Wenn der Kunde einen ihm pauschal zur Verfügung gestellten Nutzungsumfang nicht oder nur teilweise in Anspruch nimmt, ermäßigen sich die vereinbarten Entgelte nicht.

§15c Die Preise und Abrechnungszeiträume können Sie den jeweiligen Leistungs- und Angebotsbeschreibungen entnehmen. Die Zahlung kann wahlweise per Überweisung oder Lastschrift erfolgen. Sollte eine Lastschrift nicht eingelöst werden, so hat der Kunde dem Provider den dadurch entstehenden Aufwand/Schaden zu ersetzen. Weitergehende Ansprüche des Providers gegen den Kunden bleiben von alledem unberührt.

§16 Sperrung und Ausschluss
Bei einem Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen, AGB bzw. Leistungsüberschreitungen ist Fröb-IT berechtigt, den Nutzer nach Ausübung pflichtgemäßen Ermessens vorübergehend zu sperren oder von der weiteren Nutzung komplett auszuschließen.

§17 Datenschutz
Die Datenschutzerklärung finden Sie unter folgendem Link.

§18 Unzulässige Nutzung
Der Kunde darf die vom Provider zur Verfügung gestellten Leistungen/Ressourcen/Domains nicht für rechtswidrige oder strafbare Handlungen bzw. Inhalte nutzen. Dazu zählen insbesondere folgende Aktivitäten, Inhalte bzw. Links auf derartige Inhalte:

– Marken-, Wettbewerbs- und Urheberrechtsverletzungen
– Spam, unaufgeforderte Zusendung von Werbung
– Verletzungen des Rechts am eigenen Bild
– Verstoß gegen Jugendschutzbestimmungen
– gewaltverherrlichende Inhalte
– pornografische/erotische Inhalte oder Angebote
– Aufforderungen zur Gewalt gegen Personen, Institutionen oder Unternehmen
– Informationen oder Links zu illegalen Downloads, Cracks und sonstigen illegale Inhalten bzw. Aktivitäten
– beleidigende, entwürdigende oder geschäftsschädigende Äußerungen über Personen, Unternehmen, Behörden oder Institutionen in jeglicher Form
– unbefugtes Eindringen in fremde Rechnersysteme (Hacking)
– Behinderung fremder Rechnersysteme durch Versenden/Weiterleitung von Datenströmen und/oder Emails (Spam-Mail-Bombing)
– Suche nach offenen Zugängen zu Rechnersystemen (Portscanning)
– Versendung von Emails an Dritte zu Werbezwecken, sofern er nicht davon ausgehen darf, dass der Empfänger ein Interesse hieran hat (z. B. nach Anforderung oder vorhergehender Geschäftsbeziehung)
– das Fälschen von IP-Adressen, Mail- und Newsheadern, sowie die Verbreitung von Viren

Fröb-IT ist schon von Gesetzes wegen verpflichtet, rechtswidrige Inhalte zu löschen bzw. rechtswidrige Handlungen zu unterbinden, sobald Fröb-IT Kenntnis von diesen erlangt.

§19 Nutzungsrechte
Sofern der Provider dem Kunden vom Provider stammende Software zur Verfügung stellt, überträgt er dem Kunden ein einfaches nicht ausschließliches Recht, für die Dauer der Vertragslaufzeit. Stammt die Software von Dritten so gelten die Lizenzbedingungen der jeweiligen Softwareanbieters bzw. der jeweiligen Open-Source-Software. Für vom Provider stammende Werke/Software leisten wir Gewähr nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.

§20 Haftung

§20a Fröb-IT haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, es sei denn es handelt sich um die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bzw. die Haftung für das fehlen von Beschaffenheitsangaben/Garantien.

§20b Fröb-IT haftet bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichte in der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt auf eine Höchstsumme von 2 Monatsbeiträgen.

§20c Der Kunde verpflichtet sich, nach jedem Arbeitstag, an dem der Datenbestand durch ihn verändert wurde, eine vollständige Sicherung seiner Daten durchzuführen. Die Daten werden nicht auf einem Datenträger bei Fröb-IT abgelegt. Die Sicherung der Daten ist vor Beginn und Abschluss der Arbeiten durchzuführen. Im Fall eines Datenverlustes wird der Kunde die betreffende Datensicherung unentgeltlich auf seinen Hostingaccount bei der Fröb-IT übertragen.

§21 Leistungen des Providers

§21a Den Leistungsumfang der Angebote können Sie der jeweiligen Angebots-/Paketbeschreibung entnehmen.

§21b Fröb-IT gewährleistet seine Erreichbarkeit seiner Internet-Infrastruktur von 99,0 % im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Ausfallzeiten, die Fröb-IT nicht zu vertreten hat.

§21c Fröb-IT kann den Zugang zu den Leistungen beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung des generellen Serverbetriebes sowie der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten dies erfordern.

§21d Soweit Fröb-IT kostenlose Zusatzleistungen zur Verfügung stellt, hat der Kunde hierauf keinen Anspruch. Der Provider ist berechtigt, kostenlose Leistungen jederzeit einzustellen.

§22 Schlussbestimmungen
Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden nach Möglichkeit durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitgehend erreichen.